Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  21 / 23 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 23 Next Page
Page Background

F Ü R S O R G E S T I F T U N G D E R

V O L K S H A U S S T I F T U N G Z Ü R I C H

B E R I C H T D E R R E V I S I O N S S T E L L E

Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der

Fürsorgestiftung des Volkshauses Zürich, Zürich

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Fürsorgestiftung des

Volkshauses Zürich, Zürich, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang für das

am 31.12.2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den ge-

setzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen verantwortlich. Diese

Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung einer

internen Kontrolle mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentli-

chen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der

Stiftungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmetho-

den sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung des Experten für berufliche Vorsorge

Für die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat neben der Revisionsstelle einen Experten für be-

rufliche Vorsorge. Dieser prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet,

dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen versicherungs-

technischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vor-

schriften entsprechen. Für die für versicherungstechnische Risiken notwendigen Rückstel-

lungen ist der aktuelle Bericht des Experten für berufliche Vorsorge nach Artikel 52e Absatz

1 BVG in Verbindung mit Artikel 48 BVV 2 massgebend.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahres-

rechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizeri-

schen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards

haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit

gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prü-

fungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen An-

gaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prü-

fers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jah-

resrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken

berücksichtigt der Prüfer die interne Kontrolle, soweit diese für die Aufstellung der Jahres-

rechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen

festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle

abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewand-

ten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie

eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass

die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage

für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31.12.2014 abgeschlos-

sene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglemen-

ten.

19