Arbeitsschutz - Ausgabe 2018 - e + h Services AG

23 ATEMSCHUTZ Schutzfaktor Filterklassen Partikelfilter Schutzstufe P1, bzw. FFP1 Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes. (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration) Partikelfilter Schutzstufe P2, bzw. FFP2 Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z.B. Eichen- oder Buchenholzstaub, Fasern von Mineralwolle sowie Rauch. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt. Partikelfilter Schutzstufe P3, bzw. FFP3 Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes. Aktivkohlenfilter Um stark gesundheitsgefährdende Gase oder Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlenfilter erforderlich. Kombinationsfilter aus Gas- und Partikelfilter P2 Einzusetzen wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstaubpartikel auftreten. (z.B. beim Farbspritzen oder Sprühkleben) A2 Zu verwenden bei Waschbenzin/Nitroverdünnung und lösemittelbasierenden Lacken. Werden bei Tätigkeiten Staub, Gase oder Dämpfe freigesetzt, muss ein Atemschutz getragen werden. An zahlreichen Arbeitsplätzen sind die Arbeiter diesen Belastungen ausgesetzt. Nur wer die für die entsprechende Arbeit empfohlene Atemschutzmaske trägt, ist gegen gesundheitsgefährdende Auswirkungen geschützt. Mit den Masken von Fortis und 3M sind Sie bestmöglich gegen Staub, Gase oder Dämpfe ausgerüstet.

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